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KEIN VERGESSEN.

TODESOPFER RECHTER GEWALT IN M-V

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Boris Morawetz

gestorben am 13.07.1996
in Wolgast

Boris Morawetz starb am 13. Juli 1996 in Wolgast in Folge seiner schweren Verletzungen, nachdem er zwei Tage zuvor von zwei Naziskins angegriffen wurde. Die beiden Täter beschuldigten ihn während der Tat, ein Sexualstraftäter zu sein und sprachen ihm sein Recht zu Leben ab.

Boris Morawetz wurde am 1. Oktober 1961 in Wolgast geboren. Er verließ die Schule nach der zehnten Klasse und begann 1978 eine Lehre zum Schlosser und Stahlschiffbauer in der Wolgaster Peenewerft, einem der größten Arbeitgeber der Region. Nach Abschluss seiner Ausbildung nahm er eine Stelle als Bauschlosser an, die er nach kurzer Zeit jedoch wieder verließ. Arbeitslosigkeit war in der nach Vollbeschäftigung strebenden DDR keine Option. Daher wurde Boris Morawetz bereits nach kurzer Zeit im Januar 1983 von der »Abteilung Inneres« zu einem Gespräch geladen. Aus Sicht der Behörde gab sich Boris Morawetz dort »uneinsichtig, arrogant und überheblich«, sei nicht an fachgerechten Weiterbildungen interessiert und zeige zudem eine »labile Lebensweise«. Diese kennzeichne sich unter anderem durch einen »übermäßigen Alkoholkonsum«. Laut den im Anschluss verhängten Auflagen musste Boris Morawetz eine ihm zugewiesene Arbeitsstelle annehmen und zukünftig Urlaube und Krankschreibungen direkt an die »Abteilung Inneres« weiterleiten. Zudem erhielt er von der Behörde ein Betretungsverbot für mehrere Gaststätten in Wolgast. Er wurde erneut bei der Peenewerft angestellt.

Ab Mai ging Boris Morawetz wieder unregelmäßig zur Arbeit. Auch eine Zubringung durch die Volkspolizei sowie ein weiteres »erzieherisches Gespräch« mit der »Abteilung Inneres« der Stadt Wolgast änderten nichts an seiner Einstellung. Deswegen wurde er im Oktober 1983 wegen »Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten« nach §249 des Strafgesetzbuches der DDR für fünf Monate inhaftiert.

§ 249 StGB der DDR - »Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten«
Auf dem Gebiet der damaligen DDR galt ab 1968 ein Strafgesetzbuch, in dem mit dem Paragraph 249 »Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten« die Tradition eugenisch begründeter nationalsozialistischer Ausgrenzung und Verfolgung von obdach-, wohnungslosen oder suchtkranken Menschen fortgeschrieben wurde. Auch wenn dabei, anders als im Nationalsozialismus, die Ziele Kontrolle und Anpassung mittels Zwang und nicht Vernichtung waren, hießt es: »Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.«*§249 Abs.1 StGB-DDR i.d.F.v. 1.6.1969
In der DDR wurde diese Gesetzgebung damit begründet, dass »Asozialität« als Isolation von der sozialistischen Gesellschaft diese direkt gefährde. Von 1969 bis zum Zerfall der DDR wurden nach diesem Paragraphen (und seiner geänderten Fassung ab 1977) 160.142 Fälle verfolgt. Jährlich waren das mehr als doppelt so viele Fälle, wie bei dem berüchtigten §213, der die Verfolgung von »Republikflucht« begründete. Auch in der Gesamtheit der verfolgten Straftaten kam dem §249 eine hohe Stellung zu: mehr als jedes zehnte Delikt wurde auf seiner Grundlage verfolgt, 1989 waren in der DDR ein Viertel der Inhaftierten nach ihm verurteilt. Diese Verteilungen weist auf die Priorität hin, die der Verfolgung von angeblich »Asozialen« durch das Regime der DDR beigemessen wurde.
Die starke »Verrechtlichung« des Umgangs mit den nicht angepassten Lebensweisen der politisch als »Asozial« Diffamierten hatte neben ihrer ordnungspolitischen natürlich auch eine gesellschaftliche Dimension. Die Ausgrenzung „arbeitsscheuer Parasiten», die sich am sozialistischen Gesamtvermögen auf Kosten der Gemeinschaft bereichern wollen, war ein tief verankertes Narrativ in der Bevölkerung der DDR und setzte sich auch über ihren Zerfall hinaus fort. Mehr dazu auch hier.

Nach seiner Haftentlassung im März 1984 wurde Boris Morawetz eine neue Arbeitsstelle zugewiesen, diesmal als Schlosser in einem Instandsetzungsbetrieb im nahegelegenen Kröslin. Vom dortigen Kollegium wurde er als aufgeschlossen und hilfsbereit beschrieben. Doch auch bei dieser Arbeitsstelle schlichen sich Fehltage ein, die für Boris Morawetz letztlich die Erfassung als »Krimineller Bürger« durch die Abteilung Inneres zur Folge hatten, was verstärkte Überwachung mit sich brachte und den Behörden weitere Anwendung von Repressionsmaßnahmen ermöglichte. Inwiefern Boris Morawetz diese betrafen ist nicht bekannt, da über die Zeit seines Lebens ab Ende 1984 bis zu dem Zusammenbruch der DDR ebenso wenig dokumentiert ist, wie in der Nachwendezeit.

Die staatlichen Unterlagen gewähren nur einen sehr eingeschränkten Eindruck von Boris Morawetz als Person. Was ihn bewegt hat, welche Wünsche und Ziele er in seinem Leben hatte, was ihn auszeichnete, was seine Freund:innen über ihn sagten – all das ist leider bisher nicht bekannt.

Die nächsten gesicherten Informationen aus dem Leben von Boris Morawetz gibt es zu der brutalen Attacke, die ihn das Leben kostete.

Die Tat

Am Abend des 11. Juli 1996 ist der 34-jährige Boris Morawetz mit dem Fahrrad auf dem Weg in seine Wolgaster Stammkneipe, der »Schlemmerstube« am Thälmannplatz. Aus dieser kommen ihm die beiden stadtbekannten Naziskins, der 22-jährige Andreas J. und der 19-jährige Sebastian M. entgegen und halten ihn auf. Sie kennen Boris Morawetz, weil dieser im gleichen Haus wie J. und seine Mutter wohnt. Sebastian M. spricht ihn zunächst an, doch Andreas J. schlägt Boris Morawetz völlig unvermittelt einen Bierkrug über den Kopf und ein brutaler Gewaltexzess beginnt.

Sowohl Andreas J. als auch Sebastian M. schlagen und treten gemeinsam auf Boris Morawetz ein, auch als dieser schon am Boden liegt. Andreas J. trägt dabei sogenannte Springerstiefel. In der Schlemmerstube sitzen zu diesem Zeitpunkt sechs Männer, die Boris Morawetz alle mehr oder weniger gut kennen. Zur Hilfe eilt ihm keiner. Als der Angegriffene sich in die Kneipe retten will, versperrt ihm der Wirt mit der Bemerkung «Hier drinne nicht!« den Weg. Gegen ihn wird die Polizei später wegen unterlassener Hilfeleistung ermitteln11996 – taz – „Jede Stadt hat die Polizei, die sie verdient“. Einzig ein Kellner aus einer anderen Gaststätte sieht die Schlägerei und versucht, Boris Morawetz zu schützen. Kurzzeitig kann er mit einem anderen Mann die beiden Rechten davon abhalten, weiter auf ihr Opfer einzutreten. Ein Polizist, der außerhalb seiner Dienstzeit am Thälmannplatz Essen geht, sieht all das, greift aber ebenfalls nicht ein. Andreas J. grüßt ihn, quasi nebenbei. Ein weiterer Zeuge ruft Boris Morawetz zu, er solle doch einfach weg laufen. Als dieser sich aufrichtet und versucht, über den Platz zu fliehen, verfolgen ihn die Angreifer.

Sie holen ihn nach wenigen hundert Metern bei einem Garagenkomplex ein und fangen erneut an, auf Boris Morawetz einzuprügeln. Zwei Passant:innen fordern sie auf aufzuhören, sonst würden sie ihr Opfer totschlagen, doch Andreas J. ruft beiden zu, Boris Morawetz sei ein »Kinderschänder« und hätte ein 3-jähriges Mädchen missbraucht. Diese Anschuldigung wiederholen die Angreifer mehrfach, während sie mit zunehmender Brutalität auf ihr am Boden liegendes Opfer einwirken. Andreas J. tritt dabei immer wieder mit seinen Springerstiefeln auf Boris Morawetz ein. Woher die Täter die Anschuldigung des Kindesmissbrauchs nehmen, ist nicht klar. Die Polizei sagt später, dass es gegen Boris Morawetz nie Ermittlungen gab und ihre Recherchen den Ursprung der Aussage nicht nachvollziehen ließen. Andreas J. sagt im Verlauf der Ermittlungen aus, er hätte Boris Morawetz zur Rede stellen wollen, da es Gerüchte gegeben habe, dass Boris Morawetz eine Beziehung mit seiner Mutter führt. Inwiefern das der Wahrheit entspricht, kann nicht geklärt werden.

Nach wenigen Minuten trifft ein Funkstreifenwagen mit zwei Polizeibeamten am Garagenkomplex ein. Andreas J. geht auf die Beamten zu und fordert sie auf, sich zurückzuziehen. Das sei »ihre Sache«, da Boris Morawetz als angeblicher Sexualstraftäter seine Rechte verwirkt habe. Den Polizisten sagt der Naziskin: »Den machen wir fertig, den schlagen wir tot!« Im Beisein der Polizeibeamten treten die Täter weiter auf Boris Morawetz ein. Als die Beamten versuchen Andreas J. festzuhalten, ruft dieser seinem Mittäter Sebastian M. noch zu: »Mach ihn fertig! Gib ihm den Rest!« Erst nach sieben Minuten trifft die zur Verstärkung gerufene Bereitschaftspolizei ein. Es braucht letztlich sechs Polizeibeamte, um Andreas J. und Sebastian M. von ihrem Opfer wegzuziehen und festzusetzen. Boris Morawetz liegt zu diesem Zeitpunkt regungslos am Boden. Als er ins Krankenhaus eingeliefert wird, erlangt er noch einmal das Bewusstsein, stirbt jedoch zwei Tage nach dem Angriff am 13. Juli 1996 an den ihm zugefügten Kopfverletzungen.

Der Prozess

Obwohl die Täter direkt festgenommen wurden, kam es erst im Januar 1998 zur Hauptverhandlung am Landgericht Stralsund. Hier benannte Andreas J. als Grund für den Angriff das Gerücht um ein Verhältnis Boris Morawetz’ mit seiner Mutter. Daraufhin habe er ihn zur Rede stellen wollen. Ein möglicher politischer Hintergrund der Tat spielte im Verfahren keine Rolle. Obwohl eine psychiatrische Begutachtung festhielt, dass das Opfer in den Augen von Andreas J. nicht dem Bild eines »vollwertigen Deutschen« entsprach, fand dessen Gesinnung im Urteil keine Erwähnung. Genau so wenig wird auf die politische Sozialisation der Täter in rechten, extrem gewaltbereiten Strukturen eingegangen oder der vermeintlichen Kampf gegen Kindesmissbrauch als zur damaligen Zeit besonders wichtiges Fragment rechter Ideologie diskutiert. Ebenso wurden die diesbezüglichen Behauptungen der Täter, deren Ursprung und inwiefern sie Boris Morawetz aufgrund seines Lebensstils abwerteten, nicht hinterfragt. Das Gericht übernahm letztlich das Narrativ der Täter und verurteilte beide nach sechs Verhandlungstagen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Totschlag. Andreas J. erhielt als Haupttäter achteinhalb Jahre, Sebastian M. fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Die Rolle von Polizei und Justiz

Nach der Tat wurde öffentlich viel über die Rolle der Polizei und deren Verhältnis zur gewaltbereiten rechten Szene in Wolgast berichtet. Obwohl es von polizeilicher Seite mehrfach die Möglichkeit gab, den Angriff zu unterbinden, ließen sie zu, dass Boris Morawetz totgeschlagen wurde. Weder der Beamte, der außerhalb seiner Dienstzeit Zeuge des Angriffs wurde, noch die Besatzung des Funkstreifenwagens, die aus ungeklärten Gründen zuerst die Rückseite des Angriffsortes anfuhren und dann mit Verzögerung am Tatort eintrafen, verhinderten die Tat. Gegen letztere ermittelte die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Strafvereitelung im Amt21996 – taz – „Verfahren eingeleitet“. Über den Ausgang des Verfahrens ist nichts bekannt.

Gegenüber der Presse äußerten sich Anwohner:innen besorgt über das problematische Verhältnis der Polizei zu rechten Gewalttätern. Schon in der Vergangenheit wären diese mit einschlägigen Parolen über den Thälmann-Platz gezogen, jedoch ließ die Polizei sie stets gewähren. »Die kommen doch erst gar nicht, wenn man sie ruft«, sagte eine Verkäuferin gegenüber der taz, »oder sie machen sich schnell wieder dünne.«31996 – taz – „Jede Stadt hat die Polizei, die sie verdient“ Andere berichteten auch von Übergriffen auf die Polizei, von geklauten Mützen und demolierten Streifenwagen, aber auch davon, dass Naziskins gerne mal freundschaftlich mit Spitznamen angesprochen würden.

Gefragt nach der Polizei sagte eine Person aus der Naziclique, der auch Andreas J. und Sebastian M. angehörten, im Spiegel-Interview nach der Tat: »Ach, mit denen verstehen wir uns ganz gut. Mit denen sind wir per du hier in Wolgast.«41996 – Der Spiegel – „Das war ein Spaß“ Er berichtet, dass häufiger Beamte anwesend seien, wenn sie Menschen verprügelten. Einmal, so »Fleischer«, hätten sie sich untereinander geschlagen. Da sei die Polizei gekommen, fünf ältere – ihnen bekannte – Beamte und ein Junger. Als der dazwischen gegangen sei, hätten sich die Aggressionen der Nazis gegen ihn gerichtet. Die älteren Beamten hätten lediglich am Rand gestanden und sich lustig gemacht. Auch wenn das vielleicht eine erfundene Geschichte sein mag, beschreibt sie das Kräfteverhältnis in Wolgast zu dieser Zeit. Es gab eine rechte Hegemonie, der auch die Polizei nicht gewachsen oder Willens war, einzugreifen. Eine Anwohnerin machte dazu in der Reportage die vielsagende Bemerkung: »Auch wenn ich was mitkrieg‘ – dann weiß ich nichts, seh‘ ich nichts, hör‘ ich nichts.« Zu groß sei die Furcht vor den Täter:innen, zu gering der Respekt vor den Strafverfolgungsbehörden. Für den Angriff auf Boris Morawetz am Thälmann-Platz fanden sich sieben Augenzeugen. Den Totschlag am Garagenkomplex wenige Meter entfernt will jedoch niemand mitbekommen haben51996 – Der Spiegel – „Das war ein Spaß“.

Im Nachgang der Tat wurden auch Verfehlungen der Justiz deutlich. Beide Täter waren bereits zum Tatzeitpunkt mehrfach einschlägig vorbestraft. Andreas J. hätte zum Zeitpunkt der Tat eigentlich sogar in Haft sein müssen, da er bereits 1995 wegen Raubes und schwerer Körperverletzung verurteilt worden war. Ein Jugendrichter setzte die dreijährige Jugendhaftstrafe jedoch mit der Urteilsverkündung aus, rechnete J. eine anderthalbjährige Untersuchungshaft und eine begonnene Berufsausbildung an und stellte ihm eine positive Sozialprognose. Auch gegen den Richter wurden später interne Ermittlungen eingeleitet61996 – Junge Welt – „Mord statt Jugendhaft“ – auch hier mit unklarem Ausgang.

Sebastian M. wurde noch am Morgen des Tattages vom Amtsgericht Wolgast wegen einer anderen Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Gemeinsam mit Andreas J. feierte er tagsüber die milde Strafe mit Alkohol. Am Abend nahmen sie Boris Morawetz das Leben.

Im Gefängnis war Andreas J. für seine Tat gegen einen vermeintlichen Sexualstraftäter unter seinen Mitgefangenen hoch anerkannt. Die Gefängnisleitung gewährte ihm derart viele Freiheiten, dass er noch in Haft die extrem rechte Band »Staatssturm« gründen und sogar eine Aufnahme veröffentlichen konnte. Als Bandmitglied gab er mehreren rechten Zeitschriften aus der Haft heraus Interviews. Im Neonazi-Blatt »Feuer & Sturm« wird Andreas J. nach drei Wünschen gefragt. Einer davon lautete: »Todesstrafe für Kinderschänder und Drogendealer«.

Boris Morawetz ist bis heute von staatlicher Seite nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.

Quellen
  • 2001 – max – Nazi-Rock hinter Gittern
  • 1998 – Nordkurier – Auftakt im Wolgaster Totschlags-Prozeß
  • 1996 – taz – Jede Stadt hat die Polizei, die sie verdient
  • 1996 – Stern – Die Schläger von Wolgast
  • 1996 – Der Spiegel – „Das war ein Spaß“
  • 1996 – FAZ – Ermittlungen gegen Polizisten
  • 1996 – Berliner Zeitung – Ermittlungen gegen Polizisten
  • 1996 – taz – Verfahren eingeleitet
  • 1996 – Junge Welt – Mord statt Jugendhaft
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